Montag, 21.12.2020
Außendienstmitarbeiter zu Unrecht wegen kurzen Aufenthalten zu Hause fristlos gekündigt

Einem Außendienstmitarbeiter durfte nicht deswegen fristlos gekündigt werden, weil er mit seinem Dienstfahrzeug, das er nicht privat nutzen durfte, seine Wohnung mehrmals unter kurzen Umwegen für eine kurze Zeitspanne aufgesucht hatte. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 18.12.2020 entschieden. Dem habe entgegengestanden, dass der Mit­ar­bei­ter 35 Jahre un­be­an­stan­det für seine Ar­beit­ge­be­rin tätig war.

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