Dienstag, 16.11.2021
Polizeikollegen bei Schießerei alleingelassen – Bewährungsstrafe

Weil sie ihre Kollegen nach Überzeugung des Gerichts bei einer lebensgefährlichen Schießerei im Stich ließen, hat das Amtsgericht Schwelm bei Hagen zwei Polizistinnen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, würden die beiden Frauen ihren Beamtenstatus verlieren und könnten nicht weiter im Polizeidienst tätig sein. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft, die den beiden versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen vorwarf.

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