Freitag, 17.3.2023
Körperschaftsteuer: Regelung zu vororganschaftlichen Mehrabführungen teilweise nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat die rückwirkende Einführung der körperschaftsteuerrechtlichen Regelung zu vororganschaftlichen Mehrabführungen in § 34 Abs. 9 Nr. 4 i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG i. d. F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG) vom 09.12.2004 teilweise für verfassungswidrig und nichtig erklärt. In drei Fallgruppen verstoße die unechte Rückwirkung der Regelung gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

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