Das Bundeskabinett hat am 03.02.2021 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Organisation des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) neu regelt. Der bislang als privatrechtlicher eingetragener Verein organisierte DIHK soll dadurch in einen öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen überführt werden und damit den gleichen Vorgaben unterliegen wie die einzelnen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Die Neuregelung trägt auch der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung.
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