Dienstag, 24.5.2022
Vergnügungsteuersatzung der Stadt Königslutter am Elm ist wirksam

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute mit drei Urteilen Normenkontrollanträge gegen die Änderung der Vergnügungsteuersatzung in der Stadt Königslutter am Elm abgelehnt. Die Steuersätze verstießen nicht gegen höherrangiges Recht und hätten trotz einer Erhöhung der Spielgerätesteuer von 18% auf 22% des Einspielergebnisses auch keine erdrosselnde Wirkung, entschied das Gericht.

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