Mittwoch, 10.2.2021
Polizei darf Videoüberwachung am Kölner Neumarkt fortsetzen

Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Neumarktes vorerst nicht einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden. Zur Begründung hieß es, die Voraussetzungen des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen für die angegriffene Videoüberwachung lägen hier vor, weil es sich bei dem Platz um einen "Brennpunkt der Straßenkriminalität" handele.

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