Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Neumarktes vorerst nicht einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden. Zur Begründung hieß es, die Voraussetzungen des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen für die angegriffene Videoüberwachung lägen hier vor, weil es sich bei dem Platz um einen "Brennpunkt der Straßenkriminalität" handele.
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