Freitag, 20.5.2022
Polizeiliche Videoüberwachung in Köln rechtens

Die polizeiliche Videoüberwachung an drei Kölner Plätzen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und Eilanträge eines Kölner Bürgers abgewiesen. Die Überwachung stelle zwar einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, sei aber vom Landespolizeigesetz gedeckt. Lediglich die Miterfassung von privaten Räumen sei unzulässig, der Antragsteller mangels eigener Betroffenheit diesbezüglich jedoch nicht antragsberechtigt.

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