Mittwoch, 24.3.2021
Kurzes Zusammentreffen von vier Personen zwecks Begrüßung keine verbotene Ansammlung

Ein kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen zum Austausch von Begrüßungen oder Ähnlichem stellt laut Oberlandesgericht Koblenz keine verbotene "Ansammlung" im Sinne der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungs-Verordnung (CoBeVO) dar. Denn der Begriff "Ansammlung" bedürfe einer einschränkenden verfassungskonformen Auslegung, die das öffentliche Interesse daran, eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu verhindern, in einen angemessenen und vernünftigen Bezug zu den Bedürfnissen und unantastbaren Rechten der Bürger setze, so das OLG.

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