Donnerstag, 8.10.2020
Schadenersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur unwirksam

Weil es sich bei den Diensten einer Kurklinik um solche höherer Art handelt, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, ist es unzulässig, wenn die Klinik sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Schadenersatzanspruch für den Fall vorbehält, dass ein Patient die Kur (hier: eine Mutter-Kind-Kur) vorzeitig abbricht. Dies stellt der Bundesgerichtshof klar.

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