Dienstag, 16.2.2021
Deutsche Ermittlungen zu Kundus-Angriff ausreichend

Die Ermittlungen der deutschen Justiz zum Luftangriff auf zwei Tanklaster im afghanischen Kundus mit vielen Toten im Jahr 2009 waren ausreichend. Dies hat am Dienstag die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden und damit der Bundesrepublik Recht gegeben. Geklagt hatte ein afghanischer Vater, dessen beiden Söhne bei dem Angriff getötet worden waren. Er hat Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.

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