Dienstag, 3.8.2021
Verfassungsbeschwerden gegen Kulturgutschutzregelungen erfolglos

Mehrere Kunst- und Antiquitätenhändler beziehungsweise Auktionshäuser sind mit Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des am 06.08.2016 in Kraft getretenen Kulturgutschutzgesetzes gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, weil es an der notwendigen vorherigen fachgerichtlichen Klärung fehle und deshalb die Subsidiaritätsanforderungen nicht erfüllt seien.

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