Dienstag, 28.2.2023
Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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Donnerstag, 8.12.2022
EU-Staaten einigen sich auf Bargeldobergrenze von 10.000 Euro

Die EU-Staaten haben sich auf eine Position bei neuen Gesetzen gegen die Finanzierung von Terrorismus und Geldwäsche geeinigt. So soll eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro gelten. Zudem sind Beschränkungen für Kryptowährungen wie Bitcoin geplant. Deutschland sieht die Bargeldobergrenze kritisch und hatte sich diesbezüglich enthalten. Nun muss das EU-Parlament noch eine Position finden, bevor die Staaten und die Abgeordneten darüber verhandeln können.

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Montag, 4.7.2022
Europäisches Regelwerk für Kryptowährungen beschlossen

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf zwei Vorschläge der Europäischen Kommission zur Regulierung von Kryptowährungen geeinigt: die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und Änderungen an der Verordnung über Mittelübertragungen. Laut Kommission werden Kryptowährungen damit künftig in der EU einem "weltweit beispielgebenden Rechtsrahmen" unterworfen.

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Dienstag, 8.3.2022
Verbotspläne für Bitcoin durch EU-Parlament vorerst vom Tisch

Die Pläne für ein Verbot der Kryptowährung Bitcoin sind im Europäischen Parlament vorerst vom Tisch. Im endgültigen Entwurf für die Richtlinie für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen (MiCA) ist eine Passage nicht mehr zu finden, die ein "Aus" für den Bitcoin in Europa bedeutet hätte. Der Bericht wurde gestern von dem Berichterstatter Stefan Berger (CDU) dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) übergeben. Der ECON-Ausschuss wird nächste Woche hierüber abstimmen.

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Freitag, 25.2.2022
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 25.11.2021 entschieden. Ein strukturelles Vollzugsdefizit liege nicht vor, so das Gericht. Dieses werde insbesondere nicht durch eine anonyme Veräußerung begründet. Im Übrigen lägen die Voraussetzungen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vor.

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Donnerstag, 2.12.2021
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig

Gewinne, die ein Steuerpflichtiger aus der Veräußerung von Kryptowährungen erlangt, sind als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Dies stellt das Finanzgericht Baden-Württemberg klar. Kryptowährungen seien immaterielle Wirtschaftsgüter. Es liege auch kein strukturelles Vollzugsdefizit vor, selbst wenn die Finanzverwaltung bei Kryptowährungen wegen des oft gegebenen Auslandsbezugs auf eine erhöhte Mitwirkung der Steuerpflichtigen angewiesen sei. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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