Donnerstag, 17.11.2022
Faeser und Münch für verpflichtende Speicherung von IP-Adressen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und BKA-Präsident Holger Münch haben sich nachdrücklich für eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Die IP-Adressen seien oftmals der einzige Ansatz, um die Identität der Täter von schwerer Kriminalität überhaupt zu ermitteln, sagte Faeser bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden. Diese Möglichkeit habe der Europäische Gerichtshof auch zugelassen.

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Dienstag, 5.4.2022
Keine generelle Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten

Der Europäische Gerichtshof bekräftigt erneut, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten zur Bekämpfung schwerer Straftaten unionsrechtswidrig ist. Besonders schwere Kriminalität könne einer Bedrohung der nationalen Sicherheit nicht gleichgestellt werden. Zulässig sei aber unter anderem eine gezielte Vorratsdatenspeicherung etwa an "strategischen" Orten wie Flughäfen oder Bahnhöfen.

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