Das Landratsamt Rottweil ist als Geschäftsstelle des Kreistages verpflichtet, Eingaben eines Waffenexportgegners an die Kreisräte an diese weiterzuleiten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 06.05.2020 entschieden (Az.: 8 C 12.19). Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 17 GG gebiete ein solches Vorgehen.
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