Im Raum Dresden werden im Krankenhausplan lediglich die Gesamtbetten je Krankenhaus festgelegt, nicht aber die genaue Aufteilung der Betten auf die Fachabteilungen. Das führt laut Bundesverwaltungsgericht zu Problemen bei der Aufnahme neuer Krankenhäuser in den Krankenhausplan, weil eine Prüfung des Bettenbedarfs in einem Fachgebiet erschwert wird. Diese Problematik mache aber die Bedarfsprüfung und Auswahlentscheidung nicht entbehrlich. Nun muss die Vorinstanz nacharbeiten.
Mehr lesen