Freitag, 28.5.2021
Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bei "Auto-Abo"

Die Anbieterin eines "Auto-Abos" darf nicht online für neue Pkw-Modelle werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu machen. Dies hat das Landgericht München I am Donnerstag entschieden. Die Richter nahmen einen Verstoß gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) an. Entgegen der Auffassung der Anbieterin unterliege auch das "Auto-Abo" den Vorgaben dieser Regelung.

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