Dienstag, 15.6.2021
Hälftige Kostenteilung bei coronabedingter Hotel-Stornierung

Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen. Das Oberlandesgericht Köln begründete seine Entscheidung mit den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage. Da diese auf anerkannten Regeln beruhten, sei auch die Revision nicht zuzulassen gewesen, so die Richter.

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