Ab März 2022 dürfen 23 krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien wegen langfristiger und schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen nicht mehr in kosmetischen Produkten in der EU verwendet werden. Ein entsprechendes Verbot für diese sogenannten CMR Substanzen (Carcinogenic, mutagenic and reprotoxic substances) beschloss die EU-Kommission am Freitag.
Mehr lesenHersteller müssen bei Kosmetikprodukten in EU-Ländern Verwendungszweck, Anwendungshinweise und Bestandteile auf der Verpackung in der Landessprache angeben, entschied der Europäische Gerichtshof am 17.12.2020. Ein Vermerk zu einem Firmenkatalog reiche auf der Verpackung nicht aus.
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