Dienstag, 30.11.2021
Zentralbankpräsidenten nicht gegen Korruptionsverfolgung immun

Die Immunität von Zentralbankpräsidenten kann im Fall von Korruptionsvorwürfen innerhalb der Eurozone aufgehoben werden. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf eine Anklage des früheren Präsidenten der lettischen Zentralbank am 30.11.2021 entschieden. Die Richter urteilten, dass Betrug, Geldwäsche und Korruption grundsätzlich nicht zu den amtlichen Handlungen eines Zentralpräsidenten gehörten und den Interessen der EU widersprächen. Daher könne man diese Vorwürfe strafrechtlich verfolgen.

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