Mittwoch, 4.11.2020
Berliner Konzertverbot vorläufig nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das in der Berliner Corona-Verordnung geregelte Konzertverbot vorläufig bestätigt und zwei Pianisten, die am 03.11.2020 gemeinsam ein Konzert geben wollten, Eilrechtsschutz versagt. Es wies allerdings darauf hin, dass ihm vorerst wegen der knappen Zeit nur eine grobe Prüfung der Sach- und Rechtslage möglich gewesen sei.

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