Dienstag, 5.7.2022
Wer hat Vor-Ort-Kontrolle unmöglich gemacht?

Wer das Landwirtschaftsamt für eine Überprüfung der zweckgerichteten Verwendung von Fördermitteln auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet, weil das unangekündigte Erscheinen seiner Beamten gerade mit einem anderen Termin kollidiert, macht die Kontrolle nicht automatisch unmöglich. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in einem Fall, in dem der betroffene Bauer die Beamten zwar erst stehenließ, aber innerhalb der nächsten halben Stunde eine Vertretung organisierte, den Widerruf des Leistungsbescheids aufzuheben. Die Kontrolle war nicht durch den Landwirt unmöglich geworden, sondern durch die Beamten: Sie hatten ihr Mobiltelefon ausgeschaltet und waren nicht erreichbar.

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