Montag, 28.11.2022
Kontrollbetreuung auch bei Schadenersatzansprüchen

Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, jene Rechte geltend zu machen, die der Betroffene selbst aufgrund seiner Beeinträchtigung nicht mehr gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Dazu zählt laut Bundesgerichtshof auch die Verfolgung etwaiger Schadenersatzansprüche aus schuldhafter Pflichtverletzung. Erforderlich sei eine gewisse Wahrscheinlichkeit von Ansprüchen und Rechten.

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