Freitag, 19.6.2020
Anspruch auf Herausgabe lebensmittelrechtlicher Kontrollberichte bestätigt

Die Entscheidung des Kreises Düren, einem privaten Antragsteller Berichte über amtliche Kontrollen eines Lebensmittelmarktes herauszugeben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen am 17.06.2020 in einem Eilverfahren entschieden. Die Unternehmensinteressen könnten im Fall eines im Raum stehenden Rechtsverstoßes hinter die Schutz- und Informationsinteressen der Verbraucher zurücktreten, befand das Gericht.

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