Dienstag, 19.10.2021
Kein konkludenter Neuabschluss eines Girovertrags bei unbekannter Insolvenz

Ist ein Girovertrag wegen einer Insolvenz erloschen und weiß die Bank hiervon nichts, können spätere Handlungen des Geldinstituts in der Regel nicht als konkludente Zustimmung für einen neuen Vertrag ausgelegt werden. Maßgeblich ist dabei laut Bundesgerichtshof, ob die Tätigkeiten im Rahmen des (erloschenen) Vertrags zu den bisherigen Bedingungen vorgenommen wurden und werden sollten.

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