Das zuständige Gesundheitsamt durfte nach einem positiven Corona-Fall im Jahr 2020 an einer Grundschule trotz negativer Ergebnisse eines Sammelabstrichs sämtliche Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen der Kategorie II einstufen und deren Beobachtung und Gesundheitsüberwachung anordnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 21.03.2022 (Az.: 3 K 964/21.KO). Die Klage einer Grundschülerin blieb damit erfolglos.
Mehr lesenEine Quarantäne nach Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person endet in der Regel nach 14 Tagen. Ohne weitere Begründung dürfe das Ende der Absonderung nicht von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig gemacht und bei Nichtvorlage die Quarantäne um eine Woche verlängert werden, entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren zugunsten eines dreijährigen Kindes.
Mehr lesenDer Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Eilantrag gegen die Quarantänepflicht für die "Kontaktperson der Kontaktperson" eines mit einer Virusvariante Infizierten stattgegeben. Für die angefochtene Regelung bestehe voraussichtlich keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Wie das Gericht betont, dürfte für diese Gruppe kein hinreichender Ansteckungsverdacht anzunehmen sein.
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