Freitag, 23.10.2020
Kontaktdaten in Bayern vorerst weiter zur Corona-Bekämpfung zu erheben

In Bayern sind bei Veranstaltungen und in Restaurants und Hotels vorerst weiter Kontaktdaten zu erheben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 21.10.2020 abgelehnt, die entsprechenden Regelungen der Siebten Bayerischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Er sieht bei summarischer Prüfung im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage und im Rahmen der Folgenabwägung den Gesundheitsschutz überwiegen.

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