In Bayern sind bei Veranstaltungen und in Restaurants und Hotels vorerst weiter Kontaktdaten zu erheben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 21.10.2020 abgelehnt, die entsprechenden Regelungen der Siebten Bayerischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Er sieht bei summarischer Prüfung im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage und im Rahmen der Folgenabwägung den Gesundheitsschutz überwiegen.
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