Donnerstag, 19.8.2021
Regeln zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig

Die Regelungen, mit denen Mecklenburg-Vorpommern das Bundesteilhabegesetz ausführt, sind zum Teil verfassungswidrig. Dies hat das Landesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerden zweier kreisfreier Städte und eines Landkreises entschieden. Die Regelungen legten dem Ausgleich für Mehrbelastungen, die kreisfreien Städten und Landkreisen für die ihnen auferlegte bessere Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen entstehen, keine tragfähige Prognose zugrunde.

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