Mittwoch, 6.10.2021
Neues vom BGH zum Beweisantrag

Ein Beweisantrag muss sich nicht mit früheren gegenläufigen Beweisergebnissen auseinandersetzen, um darzulegen, dass er plausibel ist. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gibt vor dem Hintergrund der Strafverfahrensänderung von 2019 seine bisherige Rechtsprechung auf. Entscheidungen anderer Senate stünden dem aufgrund der Neuregelung des Beweisantragsrechts nicht entgegen.

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