Donnerstag, 2.2.2023
Bremische Regelung zur Studienplatzkapazität ist verfassungsgemäß

Die im  Bremischen Hochschulzulassungsgesetz (BremHZG) vorgesehene Berechnung der Studienkapazität unter Einbeziehung aller tatsächlich besetzten Stellen ist verfassungsgemäß. Wird eine Universität dennoch verpflichtet, mehr Studierende aufzunehmen als es ihre Kapazität erlaubt, verletzt dies laut Bundesverfassungsgericht ihre Wissenschaftsfreiheit. Es beeinträchtige sie in ihrer Gestaltungsfreiheit in der Lehre und im Einsatz ihrer Ressourcen.

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