Montag, 4.4.2022
Nordrhein-westfälische Städte mit Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes nicht verfassungswidrig belastet

Die Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln sind mit ihrer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Durchführungsverordnung zum Prostituiertenschutzgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gescheitert. Dieser erteilte der Ansicht der Städte, der Verordnungsgeber habe keinen verfassungsgemäßen Ausgleich für die ihnen dadurch entstehenden finanziellen Belastungen geschaffen, eine Absage.

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