Donnerstag, 6.8.2020
Kommunalaufsicht scheitert mit Erhöhung einer Kreisumlage an klammen Gemeinden

Die Beanstandung des Haushalts des Landkreises Kaiserslautern für das Jahr 2016 durch die Kommunalaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz und die von ihr festgesetzte Erhöhung der Kreisumlage sind rechtswidrig, weil das Land dadurch unzulässig in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung von mehr als einem Viertel der kreisangehörigen Gemeinden eingriffen hat. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Koblenz.

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