Montag, 17.5.2021
Klagen gegen Emissionen des Kohlekraftwerks Wedel bleiben erfolglos

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 12.05.2021 Klagen von Anwohnern des Kohlekraftwerks Wedel wegen ausgehender Partikelemissionen abgewiesen. Weder das auf Verpflichtung der Behörde zur vorübergehenden Stilllegung des Kraftwerks noch das auf Erlass einer nachträglichen Anordnung gerichtete Begehren hatte Erfolg. Die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Behörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sah die Kammer nicht als gegeben an.

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