Flugreisende können keinen Schadensersatz von der Betreiberin eines Flughafens verlangen, wenn ihre Koffer beim Entladen von Personen entwendet werden, die sich fälschlich als Flughafenangestellte ausgeben. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden und die Schadensersatzklage von zwei Passagieren abgewiesen. Nach Angaben der Betroffenen handelte es sich um Koffer der Luxusmarke Louis Vuitton mit hochwertigen Kleidungsstücken.
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