Montag, 4.7.2022
Teilnahme an betrieblichem Sommerfest darf an 2G-Plus und negativen Test geknüpft werden

Eine Klinik darf die Teilnahme an ihrem Sommerfest von der 2G-Plus-Regelung und der Vorlage eines negativen Tests abhängig machen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und den Eilantrag eines Arbeitnehmers auf Teilnahme an der Feier ohne Einhaltung dieser Regeln abgelehnt. Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus dem Landesantidiskriminierungsgesetz noch aus dem AGG oder dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. 

Mehr lesen