Montag, 14.11.2022
Baden-Württemberg muss Klimaschutzkonzept beschließen

Das Land Baden-Württemberg muss das in § 6 des Klimaschutzgesetzes (KSG) Baden-Württemberg vorgesehene "integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept" (IEKK) für das Land Baden-Württemberg beschließen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim entschieden. Das IEKK ist bisher von der Landesregierung weder im Jahr 2020 noch danach beschlossen worden. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

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