Das Bundesverfassungsgericht hat eine auf Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen als notwendige Klimaschutzmaßnahme gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden hätten ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend begründet, so das BVerfG.
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