Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich am Mittwoch damit befasst, ob der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder für den Klimaschutz nutzen darf. "Wir haben ein heftiges Programm vor uns", sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König. Unter anderem gehe es um den Zusammenhang zwischen einer Notsituation und zusätzlichem Geld sowie dem Gebot, Änderungen im Haushalt vor Ablauf des jeweiligen Jahres zu beschließen.
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