Dienstag, 2.11.2021
Betreuungsanspruch nur mit Masernschutzimpfung oder Kontraindikation

Einem dreijährigen Kind kann der Zugang zu einer Kindertageseinrichtung verwehrt werden, wenn die nach dem Infektionsschutzgesetz für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen erforderliche Masernschutzimpfung oder eine entsprechende Kontraindikation nicht hinreichend nachgewiesen ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden.

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