Donnerstag, 10.12.2020
Kinderbetreuungskosten um steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen

Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Es weist unter anderem darauf hin, dass ansonsten Steuerpflichtige, deren Arbeitgeber – etwa durch die Unterhaltung eines Betriebskindergartens – die Kinderbetreuungsleistungen unmittelbar selbst erbringt, verfassungsrechtlich unzulässig ins Hintertreffen gerieten.

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