Ein Künstler, der eigenen Angaben zufolge "Ballermann-Hits" auf Veranstaltungen performt, ist mit seinem Eilantrag gegen die Stadt Würzburg gegen das "Verbot", das Lied "Layla" auf dem Kiliani-Volksfest zu spielen, gescheitert. Laut Verwaltungsgericht Würzburg hat die Stadt das Lied lediglich als sexistisch eingestuft. Hierin liege kein Verwaltungsakt. Eilrechtsschutz scheitere schon daran, dass der Künstler keine Verletzung in subjektiven Rechten glaubhaft gemacht habe, weil er nicht vorgetragen habe, für das Volksfest gebucht worden zu sein.
Mehr lesen