Donnerstag, 25.6.2020
Luftreinhalteplan für Kiel unzureichend

Das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein muss den geltenden Luftreinhalteplan für die Stadt Kiel ändern. Dies hat am 24.06.2020 das Oberverwaltungsgericht des Landes bestimmt. Das Ministerium dürfe nicht davon ausgehen, dass der im Plan vorgesehene Einsatz von Luftfilteranlagen zur Einhaltung der für Stickstoffdioxide geltenden Grenzwerte führe. Konsequenz sei, dass noch in 2020 ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge möglich sei.

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