Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter kann im Streit um Falschaussagen auf Twitter vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen überwiegenden Erfolg verzeichnen. Das US-Unternehmen hätte die Verbreitung diverser Kommentare unverzüglich unterlassen müssen. Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern müsse Twitter entfernen, sobald es von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt, so das Gericht am Mittwoch.