Mittwoch, 21.10.2020
Kein Widerrufsrecht bei individuell hergestellter Ware

Wer außerhalb der Geschäftsräume eines Möbelherstellers eine Einbauküche kauft, bei der einzelne Stücke speziell angepasst oder hergestellt werden müssen, kann dies nicht widerrufen. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist insoweit mit der Verbraucherrechterichtlinie vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof am 21.10.2020 entschieden.

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