Montag, 21.11.2022
Erweiterte Kassenleistungen bei chronischer Müdigkeit

In zwei aktuellen Beschlüssen hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Versorgungssituation von Patienten mit Chronischem Fatigue-Syndrom (CFS) beleuchtet und eine gegenüber der bisherigen Versorgung erweiterte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bejaht. Dies sei erforderlich, weil für das CFS keine Standard-Therapien des GKV-Leistungskatalogs zur Verfügung stünden.

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