Karbonisat, das in einer Klärschlammanlage durch ein Pyrolyseverfahren erzeugt wird, darf in Deutschland nicht als Düngemittel verwertet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Das von der Klägerin wegen einer Zulassung des Karbonisats als Düngemittel in Schweden angeführte Prinzip gegenseitiger Anerkennung greife hier nicht.
Mehr lesen