Wegen der Corona-Pandemie dürfen die Parteien ihre Kandidaten für die Bundestagswahl im September ausnahmsweise ohne die sonst übliche Präsenzveranstaltung bestimmen. Die Abgeordneten billigten am 28.01.2021 eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums. Die Schlussabstimmung muss per Urnen- oder Briefwahl abgehalten werden, die vorbereitenden Schritte können auch online erfolgen.
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