Donnerstag, 9.6.2022
Das RAK-Haus am See

Rechtsanwälte können Beschlüsse ihrer Kammerversammlung nur dann angreifen, wenn sie in eigenen Rechten verletzt sind. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Streit um die Nutzung des Seehauses der Rechtsanwaltskammer München die Klageabweisung durch den Anwaltsgerichtshof Bayern. Es gebe kein subjektiv einklagbares Recht auf eine ordnungsgemäße Beschlussfassung.

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