Donnerstag, 26.11.2020
Corona-Erleichterungen für Kammern werden verlängert

Um die Handlungsfähigkeit unter anderem der Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notar-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern während der Corona-Pandemie weiterhin zu gewährleisten, sollen die vorübergehend geltenden Erleichterungen für Wahlen und Beschlussfassungen bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt.

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