Dienstag, 8.6.2021
Deutsche Verwaltungspraxis zur Kabotage ist europarechtskonform

Deutsche Behörden dürfen davon ausgehen, dass eine unzulässige Kabotage vorliegt, wenn mehr als drei selbstständige Abnehmer angefahren werden. Die diesbezügliche Deutsche Verwaltungspraxis sei europarechtskonform, entschied das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 31.05.2021 und wies damit die Klage eines in Polen niedergelassenen Transportdienstleisters ab.

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