Donnerstag, 18.11.2021
Mieterbindung an Kabel-TV-Anschluss derzeit noch zulässig

In Mietverträgen über Wohnraum darf derzeit noch vereinbart sein, dass der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss gebunden ist. Ein Verstoß gegen die 24-Monats-Grenze in § 43b Telekommunikationsgesetz liege darin nicht, da der Mietvertrag mit 3-Monatsfrist gekündigt werden könne, so der Bundesgerichtshof. Etwas anderes könne ab Mitte 2024 gelten, da dann eine Gesetzesänderung wirke.

Mehr lesen